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Gelassenheit ist erste Hundepflicht

Therapiehunde müssen in ungewöhnlichen Situationen Nervenstärke beweisen

Herborn (hol). In den zurückliegenden Jahren ist die Mensch-Tier-Beziehung Gegenstand vieler wissenschaftlicher Untersuchungen geworden. Es gilt als erwiesen, dass sich der Kontakt zu Tieren positiv auf das Lebensgefühl und das Wohlbefinden von Menschen auswirkt.

Diese Tatsache eröffnet neue Wege in der Betreuung und Therapie vor allem von Menschen, die sich den Kontaktwunsch mit Tieren nicht oder nicht mehr eigenständig erfüllen können: Menschen in Pflegeheimen, Menschen mit Behinderungen, Patienten psychiatrischer Einrichtungen, Kinder. Grundlage der tiergestützten Therapie ist vor allem die kontakt- und kommunikationsfördernde Wirkung von Tieren.

Um den genannten Personengruppen helfen zu können, ist das Deutsche Rote Kreuz dabei, ein Therapiehundeteam aufzubauen. In Herborn fand jetzt die erste Therapiehundeprüfung statt. Daran nahmen 13 Teams aus verschiedenen Kreisverbänden teil. Besonders erfreulich: Der Kreisverband Dillkreis stellte sieben Teams.

Als Prüferin fungierte Elke Schmid von der Interessengemeinschaft Therapiehunde. Während der Prüfung wurden Mensch und Hund mit zahlreichen Alltagssituationen in Betreuungseinrichtungen konfrontiert. So mussten die Hunde beispielsweise mit plötzlichen Schreien von Patienten gelassen umgehen und durften keine Scheu vor Rollstühlen, Krücken oder ungewöhnlicher Bekleidung haben. Die Vierbeiner mussten sich von fremden Menschen überall am Körper berühren lassen, auch mal unsanft oder ungeschickt. Dabei durften sie weder kläffen noch andere aggressive Verhaltensmuster zeigen.

Bevor es zum Praxistest kam, hatten die Hundeführer eine einstündige theoretische Prüfung zu absolvieren. Dabei wurden die Vorgehensweise bei Besuchen in Schulen oder Kindergärten, die verschiedenen Krankheitsbilder sowie der Umgang mit Behinderten abgefragt. Fragen zur Rollstuhletikette beim Umgang mit Schwerhörigen, das Verhalten gegenüber Blinden, Patienten mit Hirnabbaukrankheiten (z.B. Alzheimer) oder Schlaganfällen kamen ebenso zur Sprache wie Hygieneaspekt beim Umgang mit dem Hund.

Zum Schluss konnte Schmid zwölf Teams zur bestandenen Prüfung gratulieren und Ihnen für die Zukunft, für die noch. anstehenden Hospitationen sowie für diese sinnvolle ehrenamtliche Arbeit viel Glück wünschen. Als Voraussetzung braucht ein Hundeführer im DRK lediglich das Rotkreuz-Einführungsseminar sowie einen Erste-Hilfe-Kurs, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf. Vor Beginn der Ausbildung erfolgt ein Basiseignungstest des Teams und anschließend eine mindestens 40-stündige Ausbildung in Theorie und Praxis bevor sich Mensch und Vierbeiner zur Abschlussprüfung anmelden können.

Quelle: Artikel vom 03.05.2008 aus der Dill-Zeitung